Integriertes Stadtentwicklungskonzept Zerbst

StadtLandGrün berät seit dem Jahr 2000 die Stadt Zerbst im Rahmen des Stadtumbaus. Das erarbeitete Stadtentwicklungskonzept wurde mehrfach fortgeschrieben.

Im Oktober 2015 begann Christine Freckmann, das bestehende Stadtentwicklungskonzept (SEK) zu einem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zu qualifizieren. Neben der Betrachtung der städtischen Bereiche galt es, die 24 ländlich geprägten Ortschaften mit 56 Ortsteilen in den Prozess einzubeziehen und in das Konzept zu integrieren.

Schwerpunkte des ISEK bilden gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes nun vorrangig die Aufwertung sowie die Um-/ und Nachnutzung der vorhandenen Bausubstanz. Im ländlichen Bereich stehen besonders die dörfliche Gemeinschaft, die Vorhaltung von Daseinsvorsorge-Einrichtungen sowie die Sicherung der technischen und verkehrlichen Infrastrukturen im Vordergrund. So sollen hier auch zukünftig gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung gesichert werden.

Durch kommunale Zusammenarbeit, Einbeziehung von Akteuren im Stadtgebiet (z.B. Wohnungsunternehmen, Ver- und Entsorger) sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und umliegender Städte und Gemeinden wurde ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet. In diesem wurden sowohl städtische als auch ländlichen Entwicklungsziele und -chancen aufgezeigt und durch Handlungsfelder unterlegt. StadtLandGrün erstellte darüber hinaus ein Katalog gesamtstädtischer Maßnahmen sowie von Maßnahmen für die Kernstadt und jede Ortschaft.

Das durch den Stadtrat am 26. Oktober 2016 einstimmig beschlossene ISEK soll durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) anerkannt werden. Gemäß Nachfrage beim ALFF ist Stadt Zerbst der Vorreiter im Land Sachsen-Anhalt, die als Erste den Antrag zur Qualifizierung des ISEK zu einem IGEK stellt.

Das ISEK bildet zukünftig den Leitfaden für die weitere Entwicklung der Stadt Zerbst. Gleichzeitig stellt es eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Stadtverwaltung dar.

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